Wir wünschen Euch frohe Tage und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2021!
wünscht Euch
Euer Vorstand vom TC Böhlitz-Ehrenberg.
Die aktuelle Situation ist für uns alle eine Herausforderung. Der Sächsische Tennis Verband versucht sowohl für seine Mitgliedsvereine, Spielerinnen und Spieler als auch die Hallenbetreiber und die Entwicklung des Tennissports möglichst angemessene Lösungen zu bieten.
Alle weiteren relevanten Informationen und Bedingungen für einen „Re-Start“ der Mannschaftswettbewerbe sind hier abrufbar.
Aufgrund der weiter anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat die Staatsregierung am 11. Dezember 2020 eine neue Corona-Schutz-Verordnung mit weiteren Verschärfungen beschlossen, um die Dynamik der Corona-Pandemie deutlich einzudämmen.
Die Verordnung sieht u.a. Ausgangsbeschränkungen vom 14. Dezember 2020 an im gesamten Freistaat vor. Das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund ist untersagt. Triftige Gründe sind unter anderem: Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs Einhaltung der Kontaktbeschränkungen nach § 2 Absatz 1 und 1a der neuen Corona-Schutz-Verordnung.
Des Weiteren sind die Öffnung und das Betreiben von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs verboten.
Die Ausübung des Tennissports ist somit in den Hallen nicht mehr möglich.
Da die neuen Corona-Schutz-Maßnahmen bis einschließlich 10.01.2021 gelten sollen, wird der STV-Punktspiel-Betrieb bis mindestens zum 10. Januar des neuen Jahres ausgesetzt. Weitere Entscheidungen und Informationen zum Mannschafts-Wettkampf im Winter 2020/21 werden zeitnah folgen.
Auf Grund verschiedener Interpretationen, Deutungen und Auslegungen zur Individualsportart Tennis hat das zuständige Ministerium (SMS) und der LSB Sachsen folgende Erklärung zum Tennis abgegeben.
Tennis wird, ebenso wie andere Rückschlagspiele, nur dann als Individualsportart im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 der Verordnung angesehen, wenn die konkrete Form der Betreibung (Disziplin) von maximal 2 Personen ausgeübt wird. Aus diesem Grund sind Tennis-Doppel keine Individualsportart im Sinne dieser Vorschrift.
Somit ist kein Doppel möglich, auch wenn alle Personen aus dem gleichen Hausstand stammen. Auch Gruppentraining ist nicht erlaubt.
Anbei dieaktualisierten Information des STV, die auch beinhalten, dass alle STV-Meisterschaften und Steffi-Graf-Turniere bis 30. November nicht ausgetragen werden.
Der Sächsische Tennis Verband appelliert an dieser Stelle noch einmal an alle Spielerinnen und Spieler, Vereine und Tennisschulen, sich an diese Regelungen ausnahmslos zu halten!
Hier ist das Schreiben der Stadt. Bitte beachtet unsere Regelung unten
Hier ist unsere Regelung für Individualsport Nutzung zu Zweit oder der gleiche Hausstand
Aufgrund der neuen Coronaverordnung wurde uns die Nutzung der Anlage vom 2.11.20 bis einschließlich 30.11.20 untersagt.
Aktuelle Festlegungen des STV-Präsidiums (Update vom 31.10.2020)
Auf Grund der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung vom 30.10.20 des Freistaates Sachsen legt das STV-Präsidium folgendes fest:
Am Samstag den 17.10. ab 10 Uhr brauchen wir hauptsächlich für die Grünflächenpflege Eure Mithilfe. Wer kann?
Vorstandsmitglied Volker Rohr hat die Leitung.
VG Volker
Spät im Jahr haben wir zumindest unser Doppeltunier abhalten können.Das Wetter spielte nicht so recht mit und wir mussten die Spiele Sonntag komplett durchführen. Mit guter Laune und guter Verpflegung mit lecker Gulaschuppe durch Ronny kreiert, hielten die Spieler bis zum späten Nachmittag durch. Hier sind unsere Sieger im Mixed und Herrendoppel:
Ab sofort sind die Plätze für die Trainingsspiele jeweils Sonnabend bis 06.06.20 jeweils von 10 – 15 Uhr reserviert. Die Anlage ist für individuelle Spiele gesperrt.
Wer an den Trainingsspielen teilnehmen möchte, bitte am Clubhaus in die Liste eintragen.
Wir bieten folgende Termine an:
Direkt vom STV -> Informationen zur Punktspielsaison 2020:
Aktuell wird noch mit Hochdruck am Ersatzspielplan gearbeitet. Die neuen Ansetzungen inkl. weiterer Informationen zur Punktspielsaison 2020 werden bis spätestens 29.05.2020 veröffentlicht. Sehen Sie bitte bis zur Veröffentlichung des Ersatzspielplans von weiteren Nachfragen dazu ab. Vielen Dank für ihr Verständnis.
Innensportanlagen dürfen ab 15. Mai wieder genutzt werden: (Update vom 14.05.2020)
In Sachsen sind weitere Lockerungen der Corona-Restriktionen geplant: Ab Mitte Mai dürfen Gastronomie, Innensportanlagen sowie Fitnessstudios und Tanzschulen wieder öffnen. Bedingung für die Rückkehr zum Sport in geschlossenen Räumen sind weiterhin Hygieneauflagen wie beispielsweise die Einhaltung eines Mindestabstandes. Alle weiteren Informationen sind hier zu finden.
Die Nutzung von Sportstätten im Innen- und Außenbereich ohne Publikum ist nur zulässig, wenn die durch die Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vorgegebenen Hygienevorschriften beachtet werden. Die vom 15.05. bis 05.06.20 gültige Allgemeinverfügung ist hier abrufbar.